das problem ist doch hier wie weiter oben schon erwähnt das ganze liegt immer "immer ermessen des prüfers"... die polizei wird dir wegen einem zu lauten auspuff das auto nicht stilllegen und der tüv auch nicht. Option A wird sein, wird ausgetragen und du musst das auto mit serienauspuff nochmals vorführen, Option B, Anlage leiser machen und nochmals vorführen
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