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Thema: KFZ-Versicherung aufm Track

  1. #1
    Oldie but Goldie e.V. Mitglied
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    Avatar von MisterB
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    Standard KFZ-Versicherung aufm Track

    Hallo Zusammen,

    ich befasse mich schon die letzten Monate mit dem Versicherungsschutz auf Rennstrecken. Im besonderen mit dem Kaskoschutz!

    Die Klausel, dass Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstbeschwindigkeiten ausgeschlossen sind, ist bekannt!
    Dazu zählen Touristenfahrten, Orientierungsfahrten und Trackdays nicht. Dazu gibts wohl schon einige Urteile, wo die Versicherer verloren haben.

    Seit ca.1 Jahr sehe ich vermehrt neue Versicherungsbedingungen in denen ALLE Fahrten auf Rennstrecken und sogar Touristenfahrten (teils explizit auf die NS hingewiesen) ausgeschlossen sind.
    Ich weiss zwar nicht wie hier im Härtefall ein Gericht entscheidet, aber grundsätzlich ist solch ein Ausschluss erstmal ****!

    Hier mal eine aktuelle Auflistung aktueller Bedingungen zu diesen Kaskoklauseln:


    SparkassenDirekt: Ausschluss jegliche Fahrten auf Rennstrecken
    Provinzial: Ausschluss jegliche Fahrten auf Rennstrecken
    Admiral Direkt: nur Ausschluss Rennveranstaltungen, alte Klausel
    OCC: Ausschluss jegliche Fahrten auf Rennstrecken
    Adcuri = Barmenia: nur Ausschluss Rennveranstaltungen, alte Klausel
    Asstel: nur Ausschluss Rennveranstaltungen, alte Klausel
    Bavaria Direkt: Ausschluss jegliche Fahrten auf Rennstrecken
    AXA: nur Ausschluss Rennveranstaltungen, alte Klausel
    Gothaer: nur Ausschluss Rennveranstaltungen, alte Klausel


    natürlich alle Angaben ohne Gewähr!
    Wenn Ihr Eure Bedingungen nach dem Begriff "Rennen" durchsucht findet Ihr schnel besagten Ausschluss!

    Schwierig wird es einen guten Beitrag ohne diese Klausel zu finden

  2. #2
    Avatar von fk- princess
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    ich bin bei der HUK coburg und da sind touristenfahrten wo die STVO gilt in der klausel enthalten. hatte 2010 einen unfall auf der NOS und alles wurde problemlos abgewickelt.

    habe auf dem LSR, oder nos keine probleme. dort unterschreibt man das es eine abgesperrte strecke ist, wo jedoch die stvo gilt und somit gilt der volle versicherungsschutz. habe mir das sogar in erfurt, dem thüringer hauptsitz bestätigen lassen, da der versicherungschutz bedinung war, bei der huk zu bleiben...

    ich hoffe das konnste helfen.

    mit dem ep3 hatte ich bei 45% vollkasko 1000,- im jahr. is teurer als in anderen teilen deutschlands, da ich im einzugsbereich des hermsdorfer kreuzes bin, aber so umme 1000,- wirds schon kosten

  3. #3
    Oldie but Goldie e.V. Mitglied
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    Avatar von MisterB
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    gerade überprüft, ist auch noch aktuell so!

    HUK: nur Ausschluss Rennveranstaltungen, alte Klausel

  4. #4
    RoVa-Racing.de Avatar von ROVA
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    Standard

    Wie wollen die das denn halten wenn ich in Nürnberg über den Noris ring fahre, ist eine offentliche Strasse wenn keine Rennveranstaltungen sind, ähnlich Monaco. Wie sieht es dann dort aus wenn ich einen Unfall habe, zahlen die dann auch nicht?!?

    Jetzt kommt die Aussage, "das ist aber ausserhalb von Rennveranstaltungen eine öffentliche Strasse...", ganz genau, ist die NS ausserhalb von Rennveranstaltungen aber ebenfalls. So und jetzt muss man das gleichsetzten, vor Gericht zählt dies so und wie wird geurteilt?? Bekomme ich keine Deckung auf dem Noris Ring (ist ja ne Rennstrecke) oder bekomme ich Deckung auf der NS (ist ja ne öffentliche Strasse zu Tourifahrten).

    Also wie verhält sich das, wie soll man das dann differenzieren?

  5. #5
    Oldie but Goldie e.V. Mitglied
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    Avatar von MisterB
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    nach alter klausel, ist beides mitversichert! weil es entweder als öff strasse gewertet wird oder als freies fahren auf einer rennstrecke wo keine höchstgeschwindigkeit erzielt wird!

    es gibt aber neue klauseln, in denen sinngemäss, jeglichen befahren auf rennstrecken (nicht ns) und touristenfahten wie auf der ns ausgeschlossen sind! ob das nun rechtens ist, weiss ich nicht (weil es ja eine öffentliche strasse ist). aber solch eine klausel ist natürlich erstmal ein nachteil für den kunden und ich weiss nicht wie dann ein gericht entscheiden im fall der fälle

  6. #6
    RoVa-Racing.de Avatar von ROVA
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    Wenn ich den Noris Ring befahre, erlöscht quasi mein Versicherungsschutz!?! Das ist aber ne öffentliche Strasse wenn keinen Rennen gefahrern werden. Genauso wird das auch bei den anderen Rennstrecken gehandhabt, also ist diese Klausel hinfällig. Klar kommts dann noch aufs Gericht drauf an, aber wie soll man urteilen, wenn Rennstrecken öffentliche Strassen sind, dann dürfte der Versicherungsschutz erlöschen sobald man aus der Garage fährt. WENN müssten die Versicherer das noch expliziter ausdrücken, aber so ist es Käse.

    Oder ich fahre nach Monaco in den Urlaub und dort durchs Tunnel, fahre gegen die Wand und der Versicherer zahlt nicht weil ich auf ner Rennstrecke war?! Sie ist zu diesem Zeitpunkt eine öffentliche Strasse, also muss er zahlen, Punkt aus.
    Geändert von ROVA (15.09.2011 um 17:15 Uhr)

  7. #7
    Avatar von feiny
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    Zitat Zitat von MisterB Beitrag anzeigen
    ob das nun rechtens ist, weiss ich nicht (weil es ja eine öffentliche strasse ist). aber solch eine klausel ist natürlich erstmal ein nachteil für den kunden und ich weiss nicht wie dann ein gericht entscheiden im fall der fälle
    Natürlich ist das Rechtens, und so wird auch das Gericht immer für den Versicherer entscheiden. Wenn du als Kunde diese Bedingungen Akzeptiert hast wo drin steht das du keinen Versicherungsschutz geniesst wenn du deinen Wagen auf eine Rennstrecke bewegst dann hast du da keine Chance.

    WO und OB der Versicherer Versicherungsschutz gewährt obliegt einzig und alleine ihm ganz alleine, immerhin ist das ein Selbständiges Unternehmen das eine Dienstleistung anbietet und diese kann sich jedes Unternehmen so zurecht stricken wie gewünscht.

    Wenn nun ALLE nachziehen und diese Klauseln umschreiben dann wird es sicher zukünftig wieder den einen oder anderen Versicherer geben der das mitversichert und sich diesen dann Exklusiven Versicherungsschutz teuer bezahlen lässt.

  8. #8
    _deactivated Avatar von Type-S
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    Mal bei der VHV oder Kravag geschaut?

  9. #9
    Avatar von CabKiller
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    ich habe bisher auch immer nur gehört das die NS bei touristenfahrten eine mautpflichtige landstrasse ist und somit sollte der versicherungsschutz erhalten bleiben. denn bei touristenfahrten ist die NS ja keine rennstrecke, womit die klausel dann teilweise auch wieder für die katz ist?!

  10. #10
    Avatar von Ralph
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    Naja und vor allem ist es wie immer eine Auslegungssache denke ich mal, bzw werden die Versicherer je nach Schaden ordentlich nachbohren. Was ist wenn dabei jemand drauf geht oder Erwerbsunfähig wird? Da kommt 100%ig die Frage was man mit einem halben Rennwagen, bzw. Teile diesem, auf einer "Besichtigungstour" will.

  11. #11
    Avatar von CabKiller
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    genau, deshalb sollte man seine versicherung drauf ansprechen und alles abklären.
    werde ich auch nochmal genau machen, sicher ist sicher.

  12. #12
    Oldie but Goldie e.V. Mitglied
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    Avatar von MisterB
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    also

    @ralph
    das was du ansprichst ist haftpflicht, die zahlt, es geht hier NUR um kasko schutz!

    @cabkiller
    genau, das ist der punkt, kann man mit der klausel diese mautpflichtige strasse ausschliessen? genau darauf will auch rova hinaus! ich will einfach nicht diesen "streit" eingehen und meide einfach besagte gesellschaften und möchte hier nur auf die evtl entstehende problematik hinweisen

    @feiny
    wir sind beide keine rechtsanwälte, demnach können wir nicht urteilen, ob das wirklich rechtens ist (es gab schon viele klauseln bei versicherungen, die von gerichten ausgehebelt wurden!)

    @rova
    ich weiss worauf du hinaus willst. aber wir beide sind weder richter noch anwalt und können diese situation bei einem vollkasko schaden einfach nicht beurteilen!
    ich will mit dir auch nicht darüber diskutieren ob und wer recht hat. ich will nur auf eine klausel hinweisen, die wirkliche probleme machen kann! man sollte diese gesellschaften einfach meiden, denn im härtefall haben die immer den längeren atem vor gericht :/
    ich bin ganz bei dir, das man mautpflichtige strecken wie die ns nicht ausschliessen kann! aber wie ist es rechtlich mit trackdays die von einem veranstalter organisiert werden? gilt hier die strassenverkehrsordnung?eher nicht! was ist das rechtlich? wie schauts in spa, zolder sprich im ausland aus? wir wissen es einfach nicht!
    also umgehe ich klauseln die mir schwierigkeiten machen könnten so gut wie möglich

    und bitte nochmal, wir können hier kein rechtlichen grundsatzurteil im forum erwirken!
    aber wir können vorbeugen und das will ich mit diesem thread!

    gruss
    andi

  13. #13
    Extremstudierer Avatar von Mitch
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    Zitat Zitat von MisterB Beitrag anzeigen
    Hier mal eine aktuelle Auflistung aktueller Bedingungen zu diesen Kaskoklauseln:


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    AXA: nur Ausschluss Rennveranstaltungen, alte Klausel
    Gothaer: nur Ausschluss Rennveranstaltungen, alte Klausel

    Das gilt wirklich nur für KASKO-Schäden? Haftpflicht eines Unfallverursachers zahlt also (erstmal) immer?

    Mir gehts um folgendes Szenario: Ich tucker gemütlich mit meiner Japanerbüchse über die Rennstrecke (Trackday, Tourifahrt oder sonstwas) und mich schießt so´n AMG 2tonner der nicht fahren kann ab. Der Brocken fährt quasi durch mein Auto durch, ich verlier n Bein oder lande im Rollstuhl. Also künftig nixmehr mit arbeiten / Geld verdienen. Pflegefall. Weltuntergang. Bla bla bla. Wer zahlt das dann? Die Versicherung des Unfallverursachers? Oder muss ich privatrechtlich gegen den Fahrer direkt vorgehen?

  14. #14
    (R)ostdeutschland Avatar von Spoon
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    Dem seine Haftpflicht zahlt.Wie Andi schon schreibt, es geht nicht um die Haftpflicht (die zahlt immer, außer grob fährlässig also suff und so) sondern um die Kasko.Da ist nun die Frage, ob die im Falle eines Unfalles DEIN Auto bezahlen.

  15. #15
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    die haftpflicht wird bei klarer schuldzuweisung erstmal zahlen. nur das ist auf ner rennstrecke auch manchmal schwer (siehe F1 )
    ob die sich das dann beim versicherungsnehmer, dein amg fahrer, im regress wiederholen ist was anderes

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