1)
Hast teilweise recht... aber ich hab eine vom Hondahändler abgestempelte Garantie- und Einbaubescheinigung, die ich sehr wohl gelesen hab... im Gegensatz zu dir, da du sie wohl kaum vorliegen hast.
2)
..... In meinem beschriebenen Fall ist das definitv nicht so... hier wird genauso wie bei einem "normalen" Motorschaden ein Sachverständiger beurteilen und eine "Reparturfreigabe" erteilen.
3)
......Oder glaubst du wenn du nen Originalmotor hochjagst, dass hier nichts untersucht wird?!? Wie gesagt, in diesem Fall bin ich aber nicht in der Bringschuld... und die Garantiebestimmungen der Tuningfirma unterliegen den Bestimmungen der Werksgarantie.
.......
"Die Garantie für Motor, Getriebe und Differential gilt für alle Schäden, die innerhalb der Garantiedauer nachweislich durch Mängel bzw. Funktionsstörungen der Leistungselektronik entstanden sind. Die Garantie unterliegt den Rahmenbedingungen der Werksgarantie des Fahrzeugherstellers..."
4)
.......Da diese Leistungssteigerung eben auschliesslich über Honda ging seh ich da aber keine Probleme...
5)
......Im übrigen bin ich guter Dinge dass es nie zu einem Schadensfall kommen wird, da ich zum einen vom Motor überzeugt bin und zum anderen "sinnvoll" mit dieser Leistungssteigerung umgehe
6)
........Aber was solls... brauchst dir das Ding ja nicht einbauen...
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