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Thema: Kommissionskauf eines Gebrauchtwagen nichtig?

  1. #1
    Avatar von BlackTazz82
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    Standard Kommissionskauf eines Gebrauchtwagen nichtig?

    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem. Meine Freundin hat ein Auto gekauft und sich vor allem über den Mangel der Bremsen geärgert. Letztlich scheint es aber, dass der Kaufvertrag nichtig sein könnte... Aber lest selbst:

    ----------------------------------------------------------------------------------------------------

    Käufer an Autohaus:

    Sehr geehrter Herr xxx,

    im April 2012 wurde die „verbindliche Bestellung“ über einen Gebrauchtwagen unterzeichnet. Die Zahlung sowie Übergabe ist erfolgt.

    Bereits am Tage der Probefahrt sowie am o.g. Tag der Unterzeichnung wurde seitens des Käufers das Quietschen der Bremsen mündlich bemängelt. Es wurde seitens des Autohauses versichert, dass das Quietschen der Bremsen aufgrund der Standzeit des Fahrzeuges am Verkaufsstandort besteht. Nach Ablauf einer kurzen Einfahrzeit sei dieses Problem laut deren Schilderung behoben.

    Im Juni 2012 war das störende Geräusch weiterhin vorhanden. Der Mangel wurde schriftlich per E-Mail angezeigt. Auf eine Rückmeldung wartete der Käufer vergeblich. Anfang August 2012 erhielt das Autohaus erneut eine E-Mail mit der Aufforderung zur Rückmeldung. Letztlich konnte am Samstag, den xx.08.2012 ein Termin in Ihren Geschäftsräumen abgehalten werden. Über eine mögliche Klärung des Problems sollte am folgenden Montag eine Rückmeldung erfolgen. An diese musste der Käufer am Dienstag erinnern. Abschließend erhielt der Käufer vom Autohaus folgenden Auszug aus dessen E-Mail vom xx.08.2012:

    „Kosten wird der Vorbesitzer nicht Übernehmen da er keine Gewährleistungspflicht hat

    Die Bremsen sind laut Monteur noch gut vom Belag
    Die Scheiben kann man abdrehen
    Dann kommt auf Sie die kosten für das abdrehen und die Beläge zu
    Diese kosten kann ich ihnen noch nicht nennen“

    Weiter:

    „Es gibt zwei Möglichkeiten
    Wenn wir die Kanten der Bremsklötze brechen ist das geräusch wohlmöglich weg
    Die Scheiben werden aber dann beim nächsten mal mit gewechselt werden müssen

    Oder wir machen gleich neue Bremsbeläge drauf und drehen die Scheiben ab
    Das Geräusch kommt von den Bremsen die Ver******teile sind
    Und Abhängig vom Fahrer so das dies Teile keine Garantie oder Kulanz darstellen

    Da es sich um Komissions Geschäft Handelt haben wir keinerlei Pflichten dem Auto gegenüber
    Ich denke das verstehen Sie“

    Mit einer Reparatur der Bremsen auf Kosten des Käufers ist dieser nicht einverstanden. Bei der Probefahrt und bei der Unterzeichnung hat der Käufer darauf hingewiesen, dass das Quietschen der Bremse nicht gewünscht ist. Da das angekündigte Ablassen des störenden Geräusches nicht eintritt wurde die vereinbarte Beschaffenheit nicht erfüllt. Somit liegt ein Sachmangel gem. §434 vor. Dieses ist vollkommen unabhängig vom Status des Verschleißteiles. Gem. 439 I kann der Käufer als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Weiter gem. II hat der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

    Als weiter Mangel wurde bereits darauf hingewiesen, dass das Radio ein wiederholt auftretendes Masseschleifen abgibt. Dies ist auch sehr störend. Auch hier erfolgt unsere Argumentation anhand der Abweichung zur vereinbarten Beschaffenheit.

    Folglich wünscht der Käufer, gem. VI. Sachmängel der Geschäftsbedingungen zur verbindlichen Bestellung , die für mich kostenlose Behebung der beiden o.g. Mängel.

    Weiter ist dem Käufer bei der Prüfung der Unterlagen aufgefallen, dass es unserem Anschein nach zu einem Fehler kam.

    Das Autohaus hat in dem o.g. Auszug der E-Mail betont, dass das Geschäft ein Kommissionsverkauf ist. Gem. § 383 I HGB übernimmt es bei einem Kommissionsverkauf der Kommissionär, gewerbsmäßig Waren oder Wertpapiere für Rechnung des Kommittenten im eigenen Namen zu verkaufen. Verkauft der Kommissionär die Ware an einen Dritten weiter, liegt zwischen ihm und dem Dritten ein Kaufvertrag (§§ 433 ff. BGB) vor.

    Bei Betrachtung des beiliegenden Kaufvertrages (verbindliches Bestellschreiben) wird allerdings deutlich, dass der Kaufvertrag zwischen dem Kommittenten (gem. Feld „Firma (Verkäufer)“) und dem Käufer (einem Dritten) und nicht wie erforderlich zwischen dem Autohaus als Kommissionär bzw. zumindest in dessem Namen und dem Käufer als Dritten geschlossen wurde.

    Mit der Aushändigung der verbindlichen Bestellung hat der Käufer auch lediglich die darin erwähnten umseitigen Geschäftsbedingungen, allerdings nicht die auch genannten angeblich beigefügten Garantiebestimmungen erhalten. Der Käufer bittet hiermit um Zusendung der Garantiebestimmungen. Erwähnt sei auch, dass in den umseitigen Geschäftsbedingungen gem. VI. Sachmangel kein Ausschluss seitens des Verkäufers besteht. Lediglich der Ausschluss im Falle, dass der Käufer keine natürliche Person ist, ist vorhanden, aber gegenstandslos, da Privatperson.

    MfG

    ----------------------------------------------------------------------------------------------------

    Darauf hin antwortete das Autohaus lediglich mit einem Link:
    http://www.spezialkanzlei-verkehrsre...aufrecht_.html

    ----------------------------------------------------------------------------------------------------
    Rückantwort Käufer an Autohaus:

    Guten Tag Herr xxx,

    ich bin der xxx von Frau xxx (Käufer) und schalte mich an diesem Punkt ein. Vielen Dank für Ihre ausführlichste Stellungnahme! Leider können wir Ihr Anliegen bzw. Ihre versuchte Stellungnahme, nämlich die Übersendung eines einzigen Link, nur interpretieren. Was wir aber vermeiden.

    Zu aller erst, der Link startet mit den Worten „Es treten Mängel zu Tage, welche vor dem Kauf und bei der Besichtigung des Wagens nicht (Anmerkung meinerseits: ich wiederhole NICHT) aufgefallen sind.“ Somit behandelt der Link lediglich Mängel die zuvor nicht bekannt waren. Wie wir aber geschildert haben (siehe beiliegende Dokumente) war der Mangel bezüglich der Bremsen bei der Probefahrt und bei Verkauf bekannt. Der Mangel hinsichtlich des Radios trat in der Tat erst nach dem Kauf auf, aber auch hier zitiere ich Ihren überreichten Link „Deswegen gibt es bis 6 Monate nach dem Kauf die sogenannte Beweislastumkehr. Der Verkäufer muss dann beweisen, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorhanden war“. Also der Mangel besteht zur Zeit und wurde Ihnen innerhalb 6 Monaten gemeldet. Somit ist dieser nach Ihrem Link zu beheben, außer Sie beweisen das Nichtvorhandensein des Mangels bei Übergabe.

    Des Weiteren haben wir Sie um Stellungnahme zum Kaufvertrag gebeten. Hier tritt, wie bereits erläutert, der Kommittent als Verkäufer auf. Ein Kaufvertrag hätte aber nur im Namen von Ihnen als Kommissionär zu Stande kommen dürfen. Ein Blick ins Gesetz schadet nicht §383 I HGB. Führt dies nun zur Nichtigkeit des Vertrages. Vor allem hierzu bitten wir um eine schriftlich ausformulierte Stellungnahme.

    Mit freundlichen Grüßen

    ----------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kurz und knapp:
    Wie beurteilt ihr die Situation der Mängel.
    Ist es in der Tat auch beim Gebrauchtwagenhandel so, dass in einem Kommissionsgeschäft der Kaufvertrag zwischen Kommissionär und Drittem geschlossen werden muss?

    VIELEN DANK!!!
    PS: Habe versucht den ersten Schriftwechsel zu neutralisieren, habe es dann beim 3ten gelassen, also nicht wunder ;-)

  2. #2
    alter Sack e.V. Mitglied Avatar von fischi
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    Ich war bisher auch der landläufigen Ansicht, daß bei Kommission der Händler nur seinen Verkaufsplatz gegen Gebühr zur Verfügung stellt und der Handel letztlich von privat an privat erfolgt. Ohne jetzt das HGB zu fressen, glaub ich Dir das mal, daß das eben genau so nicht ist. Da sich der Händler stur stellt, wirst Du hier nur mit richtig Druck weiterkommen. Versuchs meinetwegen über die kostenlose Rechtshilfe vom ADAC (falls Du Mitglied bist). Aber laß Dir eins gesagt sein: 90% der Autoschieber sind ausgebuffte Obergangster.
    Aus dem Alter bin ich raus.

  3. #3
    Avatar von Camshaft
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    Zitat Zitat von fischi Beitrag anzeigen
    Aber laß Dir eins gesagt sein: 90% der Autoschieber sind ausgebuffte Obergangster.
    Richtig.

    Einfache methode um der Gewährleistung aus dem Weg zu gehen. versteh Händler nicht die so einen Mangel ablehnen! Anstatt die 50 Mark in die Hand zu nehmen und nen zufriedenen Kunden vom Hof rollen zu lassen?

  4. #4
    Avatar von BlackTazz82
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    Zitat Zitat von Camshaft Beitrag anzeigen
    Richtig.

    Einfache methode um der Gewährleistung aus dem Weg zu gehen. versteh Händler nicht die so einen Mangel ablehnen! Anstatt die 50 Mark in die Hand zu nehmen und nen zufriedenen Kunden vom Hof rollen zu lassen?
    Dass er der Gewährleistung aus dem Weg geht ist ja verständlich. Er hätte aber m.E. wie gesagt einen Kaufvertrag mit uns schließen müssen. Darin hätte er ja ruhig erwähnen können, das Gewährleistung aufgrund Kommissionsgeschäft ausgeschlossen wird. Wenn ich mir aber nun den Kaufvertrag anschaue, da er m.E. ein falsches Formular verwendet hat, steht im Feld Verkäufer (Hinweis auf dem Formular: Es ist eine Firma einzutragen) der Vorbesitzer (als Privatperson) eingetragen ist. Weiter stehen mir laut Kaufvertrag Gebrauchtwagengarantie sowie gem. den umseitigen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer (hier halt Privatperson :-() zu. Ist meinem Anschein sehr ungünstig gelöst. Das Autohaus taucht auch an keiner stelle im Kaufvertrag auf. Hätte m.E. zumindest ein Vermerk stehen müssen das Garantie durch dieses gegeben wird.

    Bin gespannt wie ein Flitzebogen was dabei rauskommt.

    Richtig! Es kommt dazu wie der Verkäufer damals selbstverständlich von neuen Bremsen und so weiter sprach. Gut unser Fehler, dass wir das nicht schriftlich haben (hat aber aber eigentlich mit den E-Mails aber zum Glück bestätigt ;-)). Aber das Verhalten ist das was uns so stört. Der führt sich auf wie...

    Nochmals danke!

  5. #5
    alter Sack e.V. Mitglied Avatar von fischi
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    Hätte wäre wenn...ihr habt den Kaufvertrag so unterschrieben und dort steht die Privatperson als Verkäufer drin. Du hast wahrscheinlich nicht einen einzigen schriftlichen Nachweis, daß hier ein Kommissionsgeschäft gelaufen ist, richtig? Jetzt geh mal hin und versuch den Kaufvertrag aus "wichtigem Grund" anzufechten. Wie hoch ist eigentlich der Streitwert bzw. was wurde für das Auto gezahlt?
    Aus dem Alter bin ich raus.

  6. #6
    Avatar von BlackTazz82
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    Zitat Zitat von fischi Beitrag anzeigen
    Hätte wäre wenn...ihr habt den Kaufvertrag so unterschrieben und dort steht die Privatperson als Verkäufer drin. Du hast wahrscheinlich nicht einen einzigen schriftlichen Nachweis, daß hier ein Kommissionsgeschäft gelaufen ist, richtig? Jetzt geh mal hin und versuch den Kaufvertrag aus "wichtigem Grund" anzufechten. Wie hoch ist eigentlich der Streitwert bzw. was wurde für das Auto gezahlt?
    Schriftlicher Nachweis ist seine E-Mail in welcher das Autohaus das Kommissionsgeschäft betont. Weiter sollte auch zwischen Vorbesitzer und Autohaus ein Kommissionsvertrag bestehen. Wir wenden uns mal an den Vorbesitzer...
    Gezahlt wurde ein niedriger 5-stelliger Betrag. Leider besteht keine Rechtschutz und ich war damals leider bei der Unterzeichnung des Vertrages verhindert :-( Rechtschutz werde ich aber mal abschließen. Brauch man in der heutigen Welt (leider) des Öfteren. Ich versuche aber mal trotzdem den Weg über einen Anwalt zu gehen...

    Besten Dank!


  7. #7
    Bowchickawowow Avatar von Mate
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    Hallo. Habe hier mal mitgelesen. Ist ganz schön dreist aber durchaus üblich.
    Ich denke auch, dass er mit genug Druck nachgeben wird. Mündlich zugesagte Reperaturen sind doch auch gültig, oder?
    Hilft da Verbraucherschutz nicht vlt. weiter?

  8. #8
    Homo wvrtembergensis Avatar von SKUM
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    ich muss gestehen ich habe nicht alle § auszüge durchgelesen, aber ein quietschende (voll funktionstüchtige) bremse ist lt meinem verständnis bei einem gebrauchtwagen doch kein mangel oder? klar würde ein kulanter händler einem da entgegenkommen (arbeitsaufwand ist gering; kanten brechen, paste drauf wasauchimmer), aber in die pflicht nehmen kannst du sie da imo nicht. und da das bei dir über einen dritten lief und der händler nur "vermittelt" hat denke ich da wird nich viel bei rauskommen. war das so ein kiesplatzhänlder oder ein AH?

  9. #9
    Avatar von BlackTazz82
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    Würde das Quietschen nach der Übergabe erst aufkommen bin ich auch deiner Meinung. Da der Mangel aber zuvor vorlag und uns ein Aufhören des Mangels zugesagt wurde bin ich der Meinung, dass er das beheben muss. Wir hätten es damals schriftlich fixieren sollen. Wie gesagt, der finanzielle Part ist uns gar nicht so wichtig, sondern vielmehr, dass er das macht was er zugesagt hat. Man sollte einfach so nicht mit Kunden umgehen.
    Ist ein großes Autohaus ;-)
    Er hat es bis gestern nicht geschafft uns eine Stellungnahme zukommen zu lassen. Nun machen wir einen Termin mit dem Geschäftsführer.

  10. #10
    Avatar von BlackTazz82
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    Würde wir ja finanziell abhängig sein, könnte ich die Gewährleistungs- sowie Garantieansprüche gegen den privaten Vorbesitzer stellen, da der (fälschlicherweise ausgefüllte) Kaufvertrag dies so wieder gibt... Aber ich bzw. wir besitzen eine gewisse Moral und würde so nie vorgehen ;-)

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