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Thema: StVO Änderung 2016: "Tuning-Auspuffanlagen"!

  1. #1
    Moderator e.V. Mitglied
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    Avatar von ManU
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    Standard StVO Änderung 2016: "Tuning-Auspuffanlagen"!

    Hi,

    in folgenden Bericht:

    http://mobil.n-tv.de/mediathek/video...e16599101.html

    wird gesagt, dass ab Mitte 2016 serienmäßige Endschalldämpfer/Auspuffanlagen nicht mehr lauter sein dürfen, als die ab Werk verbauten.

    Hier noch ein Zitat diesbezüglich:

    "Lärmschutz über alles: Ab Juli 2016 dürfen speziell eingebaute Abgasanlagen bei Pkw, wie sie beispielsweise in Form des sogenannten Klappenauspuffs gerne bei sportlichen Autos verwendet werden, die Lautstärke serienmäßig eingebauter Auspuffe nicht mehr übersteigen. Auch Motorradfahrer und der Sound ihrer Maschinen sind von einer neuen Regelung betroffen. Durch die UNECE-R 41.04-Norm gelten ab dem 1. Januar 2016 für neue zugelassene Motorradtypen bestimmte Lautstärke-Rahmen."


    Weiß hier Jemand schon mehr darüber? Betrifft das nur ab dem Zeitpunkt neu zugelassene Fahrzeuge? Bereits verbaute und eingetragene Änderungen gelten doch weiterhin?

    Wissen unsere Händler diesbezüglich schon mehr? Da geht ja mit unter ein großer Markt verloren.

    Gruß

  2. #2
    Pampersbomber Avatar von tok`
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    Servus,

    ich kopiere mal den Text der von HG Motorsport auf deren Facebook-Seite geposted wurde:

    "Panikmache Klappe bald nicht legal???? Ja das gilt insbesondere auch dafür , dass die Automobilhersteller es hindrehen, dass diese trotz ECE Richtlinien und DB Wert im Fahrzeugschein eine manuelle Klappensteuerung haben, die über den Geräuschpegeln liegt. Daher der Riegel, den die Kommission vorschieben möchte. Sprich es soll also ein Messzyklus kommen, in der nicht nur Stand und bei 50kmh gemessen wird, sondern auch Ampelstart und co. Sobald die neuen Regelungen draußen sind.. was machen dann die Hersteller?
    Unter anderem auch wir? Ja dann halt die Klappensteuerung anders einstellen. Die Anlagen, die eine ECE Prüfung haben, dürfen auch weiter gefahren werden.. auch wenn sich das Gesetz ändert. Die ABE aus 1990 ist immer noch gültig, auch wenn 1995 ein neues Gesetz gekommen ist. Also bleibt entspannt.."

  3. #3
    Moderator e.V. Mitglied
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    Avatar von ManU
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    Standard StVO Änderung 2016: "Tuning-Auspuffanlagen"!

    Ja, man liest sehr viel darüber, aber wie es oft im Internet ist, wahrscheinlich viel Halbwahrheiten.

    Es betrifft offensichtlich nur Neufahrzeuge mit Klappensteuerung, die einen gewissen DB-Grenzwert nicht überschreiten dürfen. Habe auch gelesen, dass das nur bis zu einer gewissen KW-Zahl gilt und Sportwagen davon nicht betroffen sind.

    Daher frage ich ja hier, ob es Jemanden gibt, der sich damit ausreichend beschäftigt hat, die Gesetzesänderung (so fern diese überhaupt schon existiert) geprüft und verstanden hat und uns diese näher erläutern möchte. :-)
    Geändert von ManU (23.12.2015 um 07:37 Uhr)

  4. #4
    Pampersbomber Avatar von tok`
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    Dann warten wir beide mal zusammen

  5. #5
    HARDBRAKER Avatar von Sauerländer
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    Ich find das gegenüber der Umwelt fair.



    Im Ernst, DB-Grenzen hin oder her....es werden weiterhin laute Auspuffanlagen vermarktet und
    von diversen KFZ-Besitzern montiert.
    Siehe demontieren des DB-Eater bei diversen Motorradfahrern...juckt die auch nicht.
    Abwarten und Tee trinken....alles locker sehen......
    Geändert von Sauerländer (23.12.2015 um 08:16 Uhr)

  6. #6
    RaceKings Avatar von InVicTa
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    Ich gehe davon aus, dass es sich nur um Neufahrzeuge handeln wird.
    Die Automobil Hersteller haben bisher mit der DB Messung etwas getrickst, deswegen sind die neueren Porsche z.b. auch Serie lauter als "eigentlich" erlaubt.
    Denke da wollen die jetzt nen Riegel vor setzen!

  7. #7
    Miesepeter, Stinkstiefel Avatar von Spanni
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    Wenn neben dir mal ein Porsche, Ferrari, Aston etc.....auf der Bahn Gas gibt...da wundert dich nichts mehr.....
    so long
    Spanni


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  8. #8
    RoVa-Racing.de Avatar von ROVA
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    Die Klappen dienten doch nur dazu die bisher "zu lauten" Fahrzeuge in dem Messbereich leiser zu machen. Diese Fahrzeuge wie z.B. Corvette, GT3, Ferrari etc. waren im Grunde schon ZU laut vom Werk. Also hat man IM Werk noch ne Klappe eingebaut, damit man in dem Messbereich die gesetzlich vorgegebenen Werte einhält. Außerhalb diesem Messbereich öffnet die Klappe und die Kiste ist so wie sie "eigentlich ist. So war es bisher, deshalb wurden Klappenauspuffe "erfunden".

    Jetzt will der Gesetzgeber dies natürlich auch unterbinden, vor allem weil bei vielen die Klappe MANUELL steuerbar ist, also am eigentlichen Sinn vorbei!! (Bei Corvette öffnet sie ab 3500 Umdrehungen automatisch, es ist vom Werk kein Schalter vorgesehen "offiziell").

    Was machen die Hersteller nun? Sie machen die Steuerung einfach etwas anders, stellen sie so ein das die Werte unter Messbedinungen trotzdem eingehalten werden. ODER die Kiste wird einfach mit einem übermäßig hohem Geräuschpegel zugelassen. Die neue C7 Z06 z.B. hat 100 db eingetragen von Werk aus, also wer braucht da noch ne lautere. Eine Toleranz wird es trotzdem noch geben, welche ein zwei db mehr zulässt.

    Blöd wirds nur für die Zubehör bzw Aftermarkt Hersteller, da die Fahrzeughersteller schon ihre Auspuffanlagen so machen das sie "ausreichend" laut sind, mit offener und geschlossener Klappe. Wenn die Aftermarkt Anlage dann nicht lauter sein darf, wird der Umsatz sinken. Nur aus Sicht der Geräuschentwicklung. Performance wird die ein oder andere Anlage immer noch was bringen.

    Und soweit ich weiß betrifft es nur Fahrzeuge welche ab dem Datum der Verabschiedung neu zugelassen werden bzw neue homologierte Modelle und Auspuffanlagen für diese Fahrzeuge.

    Genaueres wissen wir wenn es soweit ist. Ich mach mir da aber keinen Kopf.

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