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Thema: FK2R Auspuffanlage

  1. #181
    Avatar von Rhodosmaris
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    Zitat Zitat von Skyliner Beitrag anzeigen
    Mit eg genehmigung versteh ich sie hat ein e prüfzeichen und ist somit eintragungsfrei, mit klappe wird man sie dann wohl eintragen lassen müßen.
    Wo ich aber kein problem darin sehe, wenn sie mit offner klappe die werte einhält.
    Du mißverstehst die Verkaufsbeschreibung von Remus. Dort steht eindeutig für das Gesamtpaket der Anlage "mit EG-Genehmigung", was einer ABE entspricht. Da steht nichts von Ausnahmen mit/ohne Klappe. Wenn die Anlage aber nur ohne Klappe eine ABE hat, ist das für mich mindestens eine Kundentäuschung.
    Außerdem liegt ein Sachmangel vor, da die versprochenen Produkteigenschaften (EG-Genehmigung) nicht voll umfänglich eingehalten werden (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB).
    https://de.wikipedia.org/wiki/Mangel_%28Recht%29

    Dem Käufer steht das Recht auf=>
    Nachbesserung (also Ausstellung einer tatsächlich komplett geltenden ABE)
    Rücktritt vom Kauf (Rückgabe mit Kaufpreiserstattung)
    Minderung des Kaufpreises statt Rücktritt (also Preisnachlaß)
    Ersatz vergeblicher Aufwendungen (zB. Rückrüstkosten auf originale Anlage)
    zu.

    ciao Maris

  2. #182
    Avatar von faro0680
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    Zitat Zitat von Rhodosmaris Beitrag anzeigen
    Dann ists aber Beschiß (fast schon Betrug) wenn sie selber in ihrem Olineshop die Anlage als Klappenanlage vermarkten und schreiben "Mit EG-Genehmigung".
    https://www.remus.eu/remus-performan...ail-pipes.html

    ciao Maris
    Das wunderte mich auch als ich das in der Anleitung sah, und verunsicherte mich auch.Hier in Lux können die einem bei der Kontrolle schon richtig auf die .... gehen, und darauf hab ich echt keine Lust. Da ja hier schon angerufen wird oder an Remus gemailt wird oder wurde. Gibt mal Bitte Bescheid was die sagen. Danke

  3. #183
    Avatar von Skyliner
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    Zitat Zitat von Rhodosmaris Beitrag anzeigen
    Du mißverstehst die Verkaufsbeschreibung von Remus. Dort steht eindeutig für das Gesamtpaket der Anlage "mit EG-Genehmigung", was einer ABE entspricht. Da steht nichts von Ausnahmen mit/ohne Klappe. Wenn die Anlage aber nur ohne Klappe eine ABE hat, ist das für mich mindestens eine Kundentäuschung.
    Außerdem liegt ein Sachmangel vor, da die versprochenen Produkteigenschaften (EG-Genehmigung) nicht voll umfänglich eingehalten werden (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB).
    https://de.wikipedia.org/wiki/Mangel_%28Recht%29

    Dem Käufer steht das Recht auf=>
    Nachbesserung (also Ausstellung einer tatsächlich komplett geltenden ABE)
    Rücktritt vom Kauf (Rückgabe mit Kaufpreiserstattung)
    Minderung des Kaufpreises statt Rücktritt (also Preisnachlaß)
    Ersatz vergeblicher Aufwendungen (zB. Rückrüstkosten auf originale Anlage)
    zu.

    ciao Maris
    Hab mir die beschreibung nicht durchgelesen, hab keine interresse an solchen anlagen.
    Wenn dann laß ich mir wieder ein anfertigen von idol oder wenn akropovic in die pötte kommt eine von denen.

  4. #184
    Avatar von Lukaskopa
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    Ja scheint eine grosse verarsche zu sein die ich da gerade durch zufall entdeckt habe

  5. #185

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    Ist EG-Genehmigung das selbe wie Deutscher TÜV?

  6. #186
    Avatar von Rhodosmaris
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    EG-Genehmiung bedeutet, daß das Teil eine E-Prüfnummer hat und damit ohne weitere Abnahme/Begutachtung/Überprüfung durch einen Sachverständigen angeschraubt und im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden darf. Es liegt eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) vor.

    ciao Maris

  7. #187

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    Nun ja, was in der Einbauanleitung steht ist erstmal egal.
    Wichtig ist halt, was auf dem Zertifikat mit der EG-Genehmigung steht. Das führt man ja mit, um in einer VK nachzuweisen, dass man das Anbauteil einbauen durfte
    & in einer Verkehrskontrolle müssten die Leute in blau-silber erstmal wissen, dass die Genehmigung nur ohne Klappenautonatik gilt, wenn dem so sein sollte.


    @ faro0680: Wenn du die Unterlagen als pdf hast, würde ich sie ebenfalls gerne mal angucken ;-)
    Geändert von GT-R (30.04.2016 um 21:26 Uhr)

  8. #188
    Avatar von Lukaskopa
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    Ja ich würde sagen wenn die ersten demnächst ausgeliefert werden wissen wir mehr !

  9. #189
    Avatar von PainKNero
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    Hier mal eben die aktuelle EU Gesetzesvorlage für Leute mit viel Zeit und Lust an "BehördenEUisch" dazu.

    Verordnung (EU) Nr. 540/2014

    Kurz und knapp:

    Code:
    Laut einer neuen EU-Verordnung werden ab 2016 Klappenauspuffanlagen für  sportliche Automobile verboten.
    Die Geräuschgrenzwerte gelten in Zukunft  für alle Abgasanlagen.
    (Gilt für alle Neuwagen ab Juli 2016)

    Ich werde die Tage mal bei meinem lokalen Umrüster ASG Sound anfragen, wie das mit nachträglichen Umrüstungen dann so aussieht.

    Grüße,

    Thorsten
    Geändert von PainKNero (30.04.2016 um 22:11 Uhr)

  10. #190

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    Ich meinte damit vielmehr, kann in Deutschland laut TÜV etwas mit EG-Typgenehmigung trotzdem als nicht TÜV konform gelten?
    Im Fall der Remus also: EG-Typgenehmigung besteht, somit in z.B. Österreich/Frankreich etc. legal. In Deutschland aber laut TÜV nicht legal. Ginge sowas, oder hat die EG-Typgenehmigung Vorrang vor nationalen Gesetzen?

  11. #191
    Avatar von Rhodosmaris
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    Grundsätzlich muß die EG-Genehmigung anerkannt werden.
    Kommst du aber in eine Polizeikontrolle und dort wird die Vermutung geäußert, daß das betreffende "Tuningteil" nicht legal sei (Auspuffanlage trotz Prüfnummer auffällig laut), bekommst du einen Mängelbereicht und mußt mit diesem zu einer Prüforganistation (TÜV/DEKRA), die dann die genauere Untersuchung durchführt.
    Es werden dann die Schallemissionen gemessen und mit den Werten im Gutachten bzw. der EG-Genehmigung verglichen. Ist die Abweichung zu groß (es gibt geringe zulässige Toleranzen), muß am Fahrzeug nachgebessert werden.
    Es könnten ja nach einer gewissen Betriebszeit zB. Dämmstoffe ausgebrannt und dadurch die Auspuffanlage zu laut sein.
    Oder der Hersteller hat ein konformes Produkt zur Prüfung vorgelegt und das Teil für die Serienproduktion lauter gemacht, damit der Kunde eher darauf anspringt. Dann ist zunächst der Kunde der dumme, der in die Kontrolle gerät. Der Nachweis einer Haftung des Herstellers würde ziemlich aufwändig

    Die EG-Genehmigung sollte mit den nationalen Gesetzen gleichlauten. Die EG-Genehmigung ist ein Muß für Hersteller, die ihr Produkt EU weit verkaufen wollen.
    Ansonsten schlägt EU-Recht nationales Recht.

    ciao Maris

  12. #192
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    Bin auf die Antwort von Remus gespannt.
    sollte das wirklich so sein, dass die Anlage nur dann ne aber hat, solange die Klappe nicht verbaut ist, dann ist das wohl ein Witz!

    eg-Genehmigung gilt für komplette eg/eu!
    Grüsse vom Meister!!

  13. #193
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    Anbauen und anschließen. Wenn man dann natürlich so "dämlich" ist und dauern mit offener Klappe durch die Innenstadt ballert, selber Schuld. Da kriecht ansonsten kein Polizist unter das Auto, um zu sehen, ob die Kabel vom Ventil angeschlossen sind, oder nicht.
    Benutzen, statt putzen!
    "Das ist nur optisch angerissen, da ist kein richtiger Riss."

    Der Programmierer der Autokorrektur ist ein Erdloch und soll sich ins Knie fügen!

  14. #194
    Avatar von mtb1
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    Hallo wegen dieser HCTR 4 " Downpipe lässt die sich Plug & Play :-) umbauen ohne schneiden usw. oder muss man was beachten.

    Lg Chris

  15. #195
    Avatar von Scarab
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    hitzeblech muss eingeschnitten werden an der Bohrung, damit die schrauben reingehen. Sonst plug and play und denk an den Eliminator

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