Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 28

Thema: Russpartikelfilter und Finanzamt

  1. #1

    Registriert seit
    13.05.2006
    Ort
    Sachsen
    Beiträge
    807

    Standard Russpartikelfilter und Finanzamt

    Ich habe Probleme mit der Anerkennung des DPF beim Finanzamt.

    Es wurde bei meinem 2006er der DPF (Twintec) nachgerüstet und ist auch als Nachrüstung eingetragen.

    Das Finanzamt sagt jetzt aber, dass das Datum der Nachrüstung vor dem Datum der Erstzulassung liegt. Es gibt somit die Steuergutschrift von 330,-€ nicht.

    Ich denke mal, dass dies bei allen so ist, die den Twintec beim Kauf gleich bei Erstauslieferung einbauen lassen haben und die WS dies vor der Zulassung erledigt hat.

    Kennt jemand das Problem und ist evtl. schon erfolgreich dagegen vorgegangen?

  2. #2

    Standard

    Das trifft auch auf meinen CN2 zu, zugelassen letzten Oktober. Ich hab kürzlich gegoogelt um herauszufinden, wie ich die Prämie bekomme und dann ebenfalls gefunden, dass die Nachrüstung dazu nach der EZ erfolgen muss. Ich Depp hab's sogar letztes Jahr genauso erwartet und überlegt deshalb erstmal ohne die Umrüstung anzumelden, hab's dann aber aus Bequemlichkeit nicht gemacht. :-(

    Tobias

  3. #3
    Gotsche
    Gast

    Standard

    Ist doch ein Nachrüstfilter, also muß man ihn Nachrüsten - sollte also nicht erstausgerüstet vom Hersteller sein. Der Filter liegt bei Auslieferung zur Nachrüstung im Kofferraum, also muß nur die Inteligenz der WS noch mitspielen um das 'Spiel' der Ämter/Gesetze mitspielen zu können.
    Bei Deiner WS hat offenbar diese Inteligenz gefehlt, leider. Ist aber auch ein Hammer von Seiten der Ämter, dass ein definitiv als Nachrüstfilter deklarierter Filter und am gleichen Tag/Zeitraum des Autokauf's Eingebauter und Eingetragender Filter nun nicht als Nachrüstfilter im Sinne der Förderung gewertet wird. Das gab es zu Zeiten von D3/Euro4 Förderungen nicht - hier wurde noch klar und deutl. gefördert - nun aber kann man kaum von einer Förderung Sprechen, denn man muß alle Stolperfallen Erkennen - in Deinem Fall auch noch vor dem Inkrafttreten eines Fördergesetzes...

    Der ADAC prangert dies bereits als Abzocke an, denn die wenigsten bekommen/beantragen eine solche Förderung bzw. lassen sich einen solchen Filter Einbauen, werden aber mit der Strafsteuer in Zukunft leben müssen. Wie sieht's denn mit der Strafsteuer bei Dir aus, wird die wenigstens gestrichen, da Du nun einen Filter hast?

  4. #4

    Registriert seit
    13.05.2006
    Ort
    Sachsen
    Beiträge
    807

    Standard

    @Gotsche
    Meiner WS mache ich hier keinen Vorwurf. Woher soll die WS wissen, dass ein als Nachrüstung eingetragener Filter nicht als solche zählt. Im Gesetz habe ich nämlich bisher keinen Zusammenhang zwischen Datum der Nachrüstung und EZ gefunden. Kriterium ist die ordnungsgemäße Eintragung als Nachrüstung, die mir vorliegt.

    Das Fahrzeug hat vor der Erstzulassung einer TÜV-Abnahme (Filter+Räder) bedurft, die den Filter beinhaltete. Die WS hat nur alle notwendigen Abnahmen und Eintragungen gleich bei der EZ erledigen lassen, um nachträgliche Änderungen zu vermeiden.

    Relevant ist übrigens in meinem Fall nicht das Datum der Eintragung, sondern das Datum der TÜV-Abnahme. Klar ist auch, dass diese vor der Zulassung erfolgt.

    Da der Filter als Nachrüstung eingetragen ist, habe ich keine Strafsteuer zu zahlen.

  5. #5

    Standard

    Zitat Zitat von Mu Lei Beitrag anzeigen
    Meiner WS mache ich hier keinen Vorwurf. Woher soll die WS wissen, dass ein als Nachrüstung eingetragener Filter nicht als solche zählt. Im Gesetz habe ich nämlich bisher keinen Zusammenhang zwischen Datum der Nachrüstung und EZ gefunden.
    Den Gesetztestext selbst hab ich noch nicht gelesen aber z. B.
    Zitat:
    Halter von Diesel-Fahrzeugen, die ihren Pkw in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis zum
    31. Dezember 2009 mit einem Rußpartikelfilter nachträglich ausstatten (Einbau nach
    Erstzulassung), erhalten ...
    in http://www.zulassungsdienstverband.d...viewtopic&p=51

    Natürlich ist der WS da kein Vorwurf zu machen - das Gesetz gibt's ja erst seit diesem Jahr.

    Tobias

  6. #6
    Gotsche
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Mu Lei Beitrag anzeigen
    Das Fahrzeug hat vor der Erstzulassung einer TÜV-Abnahme (Filter+Räder) bedurft, die den Filter beinhaltete.
    Was Deine Räder angeht, so kann ich nicht sagen, dass hier eine Tüv-Abnahme erforderlich war. Der TwinTec ist jedoch nicht Abnahmepflichtig, da für diesen eine allgemeine Betriebserlaubnis exsitiert (ABE). Die meisten Felgen kommen ebenfalls schon mit einer ABE (z.B. bei meinen Rial-Como Felgen). Man muß auch nicht alle Felgenabmaße, die nicht im Fahrzeugschein eingetragen eintragen lassen - es existiert hierzu ein Honda-Felgen-Schreiben, welches man als quasi ABE mitführen kann für die dort angegebenen Felgenabmaße.

    Was ich sagen wollte: es ist nicht in allen Fällen eine TÜV-Abnahme erforderlich. Beim Filter jedenfalls auf keinen Fall.

  7. #7
    Moderator e.V. Mitglied
    Mod-Team
    Avatar von ATR-Meister
    Registriert seit
    28.10.2002
    Ort
    Ecke Düs
    Beiträge
    4.022

    Standard

    hi!
    da kann ich gotsche voll und ganz zustimmen:
    der filter bedarf keiner abnahme, nur einer bescheinigung einer zur au-berechtigeten werksatt.

    das nur mal so am rande.

    punkt bleibt:
    du hast keinen nachrüstfilter wie ihn der gesetzgeber fördern möchte, da er nicht NACH der erstzulassung eingebaut worden ist. somit gilt er quasi als werksseitig verbaut großer mist, aber man sollte das über offenbach klären können;-)
    Grüsse vom Meister!!

  8. #8
    Gotsche
    Gast

    Standard

    Ich denke auch, dass hier ein evtl. Fehler seitens der WS zu dieser Nichtförderung geführt hat. Frag einfach einmal Honda Offenbach und Deine WS an - wegen Kulanz in diesem Fall. Vielleicht übernimmt ja Honda die Fördersumme?

  9. #9

    Standard

    Zitat Zitat von Gotsche Beitrag anzeigen
    Ich denke auch, dass hier ein evtl. Fehler seitens der WS zu dieser Nichtförderung geführt hat.
    Wie dass denn? Natürlich braucht mein keine Tüv-Abnahme beim DPF aber er wurde bei der Zulassung in die Papiere eingetragen. Möglicherweise hätte man diese Eintragung verzögern können, wenn man gewusst hätte, was für eine Regelung dann im April 2007 kommen würde. Ich bekam zur Zulassung vom Händler ein Dokument zum DPF mit, dass ich von der Zulassungsstelle abstellen lassen sollte und das dann afair an Honda zurückging.

    Tobias

  10. #10
    Gotsche
    Gast

    Standard

    Natürlich ist die Regelung vom April 2007 unfair, das ist soweit klar. Die Klauseln darin dienen dazu wirklich nur die Leute zum Nachrüsten von DPF's zu bewegen und genau diese zu Fördern. Honda hat halt mit dem Zwangs-DPF im Kofferraum einen Spagat bzw. eine Lücke im Gesetz ausnutzen wollen, was aber nicht immer funktioniert hat. Aber eine Wahl beim TwinTec hatte man eigentlich nicht, man mußte ihn nehmen - quasi ist das eigentl. nen Werksfilter. Honda hat einem auf die Art und Weise der nachträglichen Montage allerdings suggeriert, dass man eine Förderung evtl. bekommen kann. Wenn dies nun nicht in allen Fällen funktioniert hat, sollte man eben mal bei Honda anfragen, ob hier nicht eine Art Kulanz gewährt werden könnte...

  11. #11

    Registriert seit
    13.05.2006
    Ort
    Sachsen
    Beiträge
    807

    Standard

    Ich habe heute so einiges telefoniert wegen der Sache.

    Fakt ist, dass das Gesetz erst seit April 2007 in Kraft ist. Fakt ist auch, dass mein Accord EZ 2006 ist.

    Damit konnte somit die WS gar keinen Fehler beim Einbau machen. Das Ding wurde geliefert und von der Werkstatt eingebaut / nachgerüstet und eingetragen.

    Fakt ist des
    Weiteren, dass im Gesetz (KraftStG §3c) "...nachträglich technisch ... verbessert ..." steht. Dieses nachträglich wird als nach der Erstzulassung interpretiert wird, obwohl es technisch und aus Eintragungsseitig eine Nachrüstung ist. Relevant ist hier das Einbaudatum, welches auf den TWIN-TEC-Unterlagen eingetragen wird und welches sich dann in der Fahrzeugpapieren wiederfindet.

    Fakt ist auch, dass es bereits viele Kunden bei Honda zu betreffen scheint. Honda hat allerdings nach in Krafttreten der gesetzlichen Regelung eine Anweisung an die Werkstätten gegeben, dass die Nachrüstung erst nach der EZ erfolgen soll. Aus Offenbach bekommt man nur ein Schreiben, dass das Fahrzeug ab Werk nicht mit Filter ausgeliefert wird. Dies hilft allerdings wg. bürokratischer Spitzfindigkeiten nicht weiter.

    Selbst Honda konnte ja 2006 nicht wissen, wie das Gesetz ausgelegt wird.

    Ergebnis:
    330,-€ Förderung werde ich wahrscheinlich nicht bekommen. Ich werde aber einen Einspruch einlegen. Weitere Schritte erscheinen mir aber zwecklos.

    Ich gehe mal davon aus, dass die meisten Neuwagenkäufer im Jahr 2006 bei Honda den DPF gleich vor Auslieferung haben einbauen und eintragen lassen. Auf welcher Basis hätte man den entscheiden sollen, den Filter erst nach der EZ einzubauen? Auf welcher Basis hätte denn die WS inteligent entscheiden sollen, den Filter noch nicht einzubauen. Aus welcher Basis sollten Honda und die WS eine Kulanz zustehen?

    Technisch gesehen ist und bleibt es eine Nachrüstung. Deutschbürokratisch habe ich wohl Pech gehabt.

    Zur TÜV-Abnahme:
    Fehler meinerseits war die Aussage, dass der Filter einer Abnahme bedurfte. Diese war jedoch für meinen Rad/Reifen-Kombination erforderlich. Filter und Räder wurden gemeinsam bei der EZ eingetragen.
    Geändert von Mu Lei (21.09.2007 um 22:05 Uhr)

  12. #12

    Standard

    Zitat Zitat von Mu Lei Beitrag anzeigen
    Ich habe heute so einiges telefoniert wegen der Sache.

    Fakt ist, dass das Gesetz erst seit April 2007 in Kraft ist. Fakt ist auch, dass mein Accord EZ 2006 ist.

    Damit konnte somit die WS gar keinen Fehler beim Einbau machen. Das Ding wurde geliefert und von der Werkstatt eingebaut / nachgerüstet und eingetragen.

    Fakt ist des
    Weiteren, dass im Gesetz (KraftStG §3c) "...nachträglich technisch ... verbessert ..." steht. Dieses nachträglich wird als nach der Erstzulassung interpretiert wird, obwohl es technisch und aus Eintragungsseitig eine Nachrüstung ist. Relevant ist hier das Einbaudatum, welches auf den TWIN-TEC-Unterlagen eingetragen wird und welches sich dann in der Fahrzeugpapieren wiederfindet.

    Fakt ist auch, dass es bereits viele Kunden bei Honda zu betreffen scheint. Honda hat allerdings nach in Krafttreten der gesetzlichen Regelung eine Anweisung an die Werkstätten gegeben, dass die Nachrüstung erst nach der EZ erfolgen soll. Aus Offenbach bekommt man nur ein Schreiben, dass das Fahrzeug ab Werk nicht mit Filter ausgeliefert wird. Dies hilft allerdings wg. bürokratischer Spitzfindigkeiten nicht weiter.

    Selbst Honda konnte ja 2006 nicht wissen, wie das Gesetz ausgelegt wird.

    Ergebnis:
    330,-€ Förderung werde ich wahrscheinlich nicht bekommen. Ich werde aber einen Einspruch einlegen. Weitere Schritte erscheinen mir aber zwecklos.

    Ich gehe mal davon aus, dass die meisten Neuwagenkäufer im Jahr 2006 bei Honda den DPF gleich vor Auslieferung haben einbauen und eintragen lassen. Auf welcher Basis hätte man den entscheiden sollen, den Filter erst nach der EZ einzubauen? Auf welcher Basis hätte denn die WS inteligent entscheiden sollen, den Filter noch nicht einzubauen. Aus welcher Basis sollten Honda und die WS eine Kulanz zustehen?

    Technisch gesehen ist und bleibt es eine Nachrüstung. Deutschbürokratisch habe ich wohl Pech gehabt.

    Zur TÜV-Abnahme:
    Fehler meinerseits war die Aussage, dass der Filter einer Abnahme bedurfte. Diese war jedoch für meinen Rad/Reifen-Kombination erforderlich. Filter und Räder wurden gemeinsam bei der EZ eingetragen.
    sorry wenn ich das sage und es weh tut. so weit ich weiß hast du den filter doch als option mit dem wagen gekauft. der filter wurde dann unverbaut im kofferraum deines fahrzeugs mitgeliefert.

    du hast also ein fahrzeug mit partikelfilter bestellt und bekommen. wann der nun angeschraubt wurde ist aus meiner sicht juristisch uninteressant.

    anderes beispiel:
    du bestellst den wagen mit der extraoption 18" felgen.
    nun kann es sein, dass honda aus logistischen gründen immer nur die 16" version verschickt und die sonderfelgen beim händler anzumontieren sind.
    auch wenn dem so ist, gehören die felgen von anfang zum fahrzeug. genauso wie die zulassung der anderen reifengröße schon bei der bestellung vorhanden sein muss.

    ausnahme:
    du bestellst einen wagen ohne filter und bestellst in einem eigenen vertrag den filter der irgendwann später verbaut wird.

  13. #13

    Registriert seit
    13.05.2006
    Ort
    Sachsen
    Beiträge
    807

    Standard

    @funztnet

    Das tut nicht weh, keine Angst. Du hast nämlich grundsätzlich recht.

    Das ist einfach das Grundübel des Honda-Systems Zwangsfilter zur Nachrüstung und insbesondere bei Fahrzeugen, die vor Verabschiedung des Gesetzes mit DPF ausgeliefert wurden.

    Allerdings werden einige Hondafahrer aus meiner Sicht benachteiligt, weil es nämlich funktioniert, wenn der Filter gemäß aktuellen Regelungen von Honda erst nach der EZ eingebaut wird. Was im Prinzip auch keine Nachrüstung ist, weil der Filter ja von Honda direkt mit dem Fahrzeug geliefert wird.

    Das dumme ist nur, dass das Gesetz auf eine eingetragene Nachrüstung abzielt. Bei mir liegt nur 1!!! Tag zwischen Einbau und EZ.

    Naja, ich versuche es mit einem Einspruch beim Finanzamt. Wenn es funktioniert ist es in Ordnung, wenn nicht auch nicht dramatisch.

    Interessant wäre aber schon, wie es anderen hier geht, die Ihr Fahrzeug vor Einführung der neuen Regelung bekommen habe.

  14. #14

    Standard

    Zitat Zitat von Mu Lei Beitrag anzeigen
    Naja, ich versuche es mit einem Einspruch beim Finanzamt. Wenn es funktioniert ist es in Ordnung, wenn nicht auch nicht dramatisch.
    du bist ja drauf also 330 mücken haben und nicht haben ist für mich schon ne ganze menge.

    v.a. wenn man das gegen die 27€ strafsteuer gegenrechnet. muss der filter ja 12 jahre halten damit du das geld wieder reinholst...

  15. #15

    Registriert seit
    13.05.2006
    Ort
    Sachsen
    Beiträge
    807

    Standard

    @funztnet
    Das hat nichts mit drauf sein zu tun. Klar sind 330,-€ viel Geld.

    Was soll ich Deiner Meinung nach tun? Du hat ja selbst die juristische Lage erläutert.

    Ich habe mit dem Finanzamt telefoniert:
    - Einbaudatum muss nach EZ liegen
    - Kann schriftlich Einspruch einlegen, aber wird keinen Erfolg haben.

    Ich habe mit meiner WS telefoniert:
    - Ähnliche Fälle sind bekannt.
    - Aber von Honda gibt es erst seit gesetzlicher Neuregelung eine andere Anweisung.

    Ich habe mit Twintec telefoniert:
    - Das Finanzamt hat recht.
    - Honda hat daher in diesem Jahr eine gesonderte Einbauanweisung herausgegeben.

    Bei Honda Offenbach habe ich noch niemanden erreicht.

    Ich frage mich allerdings, auf welcher Grundlage ich sowohl Honda als auch meine WS zu einer Kulanz bewegen soll. Wenn das ganze nach April 2007 passiert wäre, sähe die Sache sicher anders aus.

    Also bleibt mir zuerst nur ein Einspruch beim Finanzamt. Ob ich weitere Rechtsmittel einlege, bleibt offen. Dazu müsste ein Jurist die Rechtslage mal beurteilen. Der dahinter stehende Aufwand und die Kosten werden wohl auch nicht in Relation zu 330,-€ stehen. Wenn der Einspruch abgeleht wird, werde ich aber mal mit meiner Rechtsschutzversicherung reden.

    PS:
    Die Strafsteuerregelung ist erst mal auf 4 Jahre begrenzt.

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 14.10.2008, 23:16
  2. Ebay Sparco Sitze Russpartikelfilter Civic
    Von Tali im Forum [Biete] Kfz-Teile
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 11.08.2008, 15:59
  3. macht das Finanzamt auch Aprilscherze?!?
    Von elGusano im Forum Accord, Legend, Jazz, Stream, CR-V, HR-V, FR-V
    Antworten: 18
    Letzter Beitrag: 04.04.2006, 10:03
  4. Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 24.06.2005, 12:39

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •