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Thema: TÜV und AU ?! Bei einem Auto was nicht angemeldet ist !?

  1. #1

    Standard TÜV und AU ?! Bei einem Auto was nicht angemeldet ist !?

    Also hab hier ein Auto stehen und würde TÜV und den anderen kack machen !

    Aber kann man das mit einem auto was nicht angemeldet ist ?!

    Hilfe

  2. #2
    Gast

    Standard

    Wenn ich die jetzt richtig verstanden habe, ist deine Frage, ob du bei nem abgemeldeten Auto TÜV und AU machen lassen kannst!?!

    Na klar!!! Um das Auto anzumelden brauchst du ja ne gültige TÜV und AU Bescheinigung!! :wink:

  3. #3

    Standard

    ja aber wo ist dann die tüv bescheinigung und so ? oder muss ich den zettel den ich da bekomme dann beim strassenverkehrsamt abgeben ?

  4. #4
    _deleted
    Gast

    Standard

    du musst die AU/HU bescheinigung bei der zulasssungsstelle vorlegen.
    Sonst bekommst du das Auto nicht angemeldet!Die scheine bekommst du wieder zurück, die tragen das nur in den Fahrzeugschein ein.
    Ausserdem solltest du die AU/HU bescheinigung immer mitführen!

  5. #5

    Standard

    zum anmelden mußt du ne gültige AU und HU bescheinigung vorzeigen. natürlich bekommste die wieder.
    die HU legste dann zu den akten und die AU mußte mit dir führen ...

    ok da war wer schneller .... aber HU mußte nicht mitführen nur AU

  6. #6

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    Standard

    ... und was es noch dazu zu sagen gibt: Die Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen, also ohne Plakette, ist für TÜV hin- u. zurück erlaubt. Nicht das Du Dir jetzt "rote Nummern" holst oder so... einfach mit Deinem Kennzeichen hinfahren, auch wenn keine Plaketten drauf sind. Bist ja auf dem Weg zum TÜV, also wird auch kein Bulle was sagen. Das ganze steht bei mir jetzt dann auch an mit mei'm Winterauto.

  7. #7
    delivers Avatar von VooDoo
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    Mal ne andere Frage, wollt aber keinen neuen thread aufmachen.

    Mein auto hat ab diesem monat keinen tüv mehr, wills jetzt erstmal still legen um es neu aufzubauen, wie lange kann ich den stehen lassen ohne ne vollabnahme machen zu müssen?

  8. #8

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    @VooDoo
    1 Jahr, danach brauchste ne Vollabnahme.

    Gruß Chris

  9. #9
    delivers Avatar von VooDoo
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    Ich dachte das mit dem einen jahr gilt nur wenn das auto noch tüv hat, aber abgemeldet ist.... Ich hab ja jetzt schon keinen mehr. Ist das dann immer noch ein jahr.

  10. #10

    Standard

    die vollabnahme nach §21 ist nur notwendig, wenn ein auto importiert wird, bzw 2 jahre abgemeldet ist.

  11. #11
    HRS e.V.
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    mit den entwerteten Kennzeichen darfst du auf direkten Weg zum Tüv fahren und zur Zulassungsstelle, aber nur wenn du auch ne Doppelkarte von der Versicherung hast.

    AU+HU Belege sind im Auto mit zu führen.

  12. #12

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    bei meinem Motorrad wars so das sie 1 Jahr stillgelegt war und keinen TÜV mehr hatte. Danach musste ich ne Vollabnahme machen. :-?

  13. #13
    Miesepeter, Stinkstiefel Avatar von Spanni
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    Das mit der Fahrt zum TÜV und zurück:

    Nur kürzester Weg, nur mit Doppelkarte der Versicherung (wenn du die Kiste also eh anmelden willst) und da eben kommt es wieder auf die VErsicherung an. Steht auf der Doppelkarte was du damit darfst und was nicht. Im Zweifelsfall die Versicherung fragen,
    so long
    Spanni


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  14. #14

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    Und stillegen darf man das Fahrzeug max. 18 Monate, danach gilt es als komplett aus dem Verkehr gezogen.

  15. #15

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    Zitat Zitat von Mülle
    AU+HU Belege sind im Auto mit zu führen.
    wär mir neu. die ham mir mal fast mein auto auseinander genommen aber die belege HU+AU wollte nie einer sehen!!!

    mfg silence

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